Rechtsprechung
VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fiktiver Asylantrag; isolierte Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; ein Elternteil hat Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AsylVfG
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 14 a Abs. 2; AsylVfG § 14 a Abs. 3; AsylVfG § 75; AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Verfahrensrecht, Asylantrag, Antragsfiktion, Kinder, in Deutschland geborene Kinder, isolierte Anfechtungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Hilfsantrag, Antragsankündigung, Verpflichtungsklage, Heilung, Eltern, sorgeberechtigter Elternteil, Aufenthaltserlaubnis, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Sigmaringen, 16.08.2007 - A 9 K 674/06
Möglichkeit der Antragsrücknahme bei Familienasyl
Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764
Mit Schriftsatz vom 2. Januar 2008 führten die Klägervertreter weiter aus, das VG Sigmaringen habe entschieden, dass die Rücknahme eines fiktiven Asylantrags nach § 14 a AsylVfG nicht statthaft sei (Urteil vom 16.8.2007, Az. A 9 K 674/06).Insofern ist auch die Möglichkeit gemäß § 14 a Abs. 3 AsylVfG, auf die Durchführung des Asylverfahrens zu verzichten, keine ausreichende Möglichkeit, um diesen negativen Folgen zu entgehen, zumal hier sich die Klägerin gerade darauf beruft, dass das Asylverfahren überhaupt nicht hätte eingeleitet werden dürfen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.8.2007, A 9 K 674/06).
- VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 9 K 07.30763
Isolierte Anfechtungsklage ausnahmsweise zulässig; keine fiktive Antragstellung, …
Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764
Die Kammer folgt dabei der Rechtsprechung der 12. Kammer des VG München (Urteil vom 20.9.2006, M 12 K 06.50762) sowie der 9. Kammer des VG Ansbach (Urteil vom 19.3.2008, AN 9 K 07.30763) auf jeden Fall insoweit, als ein fiktives Asylverfahren nach Anzeige der Geburt eines Kindes im Bundesgebiet dann nicht durchzuführen ist, wenn der sorgeberechtigte Elternteil einen Aufenthaltsstatus besitzt, der stabiler und "besser" ist als die in § 14 a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG genannten. - VG München, 20.09.2006 - M 12 K 06.50762
D (A), Verfahrensrecht, Abschiebungsandrohung, Rechtsschutzinteresse, Asylantrag, …
Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764
Die Kammer folgt dabei der Rechtsprechung der 12. Kammer des VG München (Urteil vom 20.9.2006, M 12 K 06.50762) sowie der 9. Kammer des VG Ansbach (Urteil vom 19.3.2008, AN 9 K 07.30763) auf jeden Fall insoweit, als ein fiktives Asylverfahren nach Anzeige der Geburt eines Kindes im Bundesgebiet dann nicht durchzuführen ist, wenn der sorgeberechtigte Elternteil einen Aufenthaltsstatus besitzt, der stabiler und "besser" ist als die in § 14 a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG genannten. - VGH Bayern, 31.05.1999 - 27 B 99.30280
Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764
Mit Bescheid vom 22. Oktober 1998 wurde die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich des Vaters der Klägerin aufgehoben, auf die dagegen erhobene Klage hin wurde der Widerrufsbescheid vom VG Ansbach mit Urteil vom 3. Dezember 1998 aufgehoben (AN 12 K 98.34606), auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland hin wurde das Urteil des VG Ansbach vom 3. Dezember 1998 aufgehoben (Beschluss des BayVGH vom 31.5.1999, Nr. 27 B 99.30280).
- VG Göttingen, 11.09.2018 - 1 B 170/18
Drittstaaten-Bescheid; Dublin-Verordnung; Anwendungsbereich; Familienasyl; …
Besitzt hingegen ein personensorgeberechtigter Elternteil des im Bundesgebiet Neugeborenen ein stabileres Aufenthaltsrecht, besteht folglich kein Anlass zur Durchführung eines Asylverfahrens für das Neugeborene aufgrund fiktiver Antragstellung (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 9. Februar 2009 - AN 3 K 07.30764 -, zit. nach juris Rn. 33 m. w. N.;… Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Band 3, Stand: 102. Aktualisierung Mai 2017, § 14a AsylG Rn. 13). - VG Ansbach, 09.03.2009 - AN 3 K 09.30023
Kein fiktiver Asylantrag bei Niederlassungserlaubnis des sorgeberechtigten Vaters
Eine Bescheidsaufhebung im Hinblick auf die Entscheidung der 3. Kammer vom 9. Februar 2009 im Verfahren AN 3 K 07.30764 komme demgegenüber nicht in Betracht.